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Zum 14. Juli 2020 trat das novellierte E-Government Gesetz in NRW in Kraft. Im Zentrum steht die Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung in NRW, die Ausweitung des gesetzlichen Geltungsbereichs auf Schulen und Hochschulen und die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Bereitstellung offen zugänglicher elektronischer Daten (Open Data).
Mit dem Gesetz über das Portal für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen wurde in NRW die rechtliche Grundlage geschaffen, ein zentrales digitales Zugangstor für die Wirtschaft in NRW zu errichten.
Einzelheiten zur Abwicklung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen über das Portal regelt die Verordnung zur Durchführung des Wirtschafts-Portal-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (WiPG DVO).
Der Bericht der Personalkommission II knüpft an die Arbeit der ersten Personalkommission an und führt diese umfassend fort. Er setzt sich dabei unter anderem damit auseinander, welche Entwicklungen den Personalbedarf aktuell und künftig prägen. Anhand dieser Analyse und unter Berücksichtigung der aktuellen Personalstruktur hat die Kommission eine Empfehlung zur Entwicklung des künftigen Personalbedarfs im Freistaat Sachsen gegeben.
Die Landesregierung verfolgt mit dem Wirtschafts-Portal-Gesetz NRW das Ziel, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Digitalisierung sämtlicher wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen sowie die Grundlage für eine weitergehende Digitalisierung von Verwaltungsabläufen zu schaffen. Dazu beabsichtigt das Land NRW, ein elektronisches, über allgemein zugängliche Netze aufrufbares Verwaltungsportal, das die landesweite, elektronische Abwicklung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen ermöglicht, zu errichten und zu betreiben. Das Portal soll ferner alle Aufgaben übernehmen, die nach bestehenden und zukünftigen Rechtsakten der Europäischen Union von einem "Einheitlichen Ansprechpartner" zu erbringen sind.
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen und die gesamte Verwaltung bis zum Jahr 2025 vollständig zu digitalisieren.
Ferner enthält der Gesetzentwurf Regelungen zu "Open Data" (Förderung der Bereitstellung offener Daten) und zum "Servicekonto.NRW" (Erweiterung des Nutzendenkreises und der Funktionalitäten des bestehenden Servicekontos).
Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach Paragraf 59 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein) vom 11. Dezember 1990 (Gesetz- und Verordnungsblatt. Schleswig-Holstein Seite 577), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. März 2017 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Seite 142)
Integrationsvereinbarung SH
(2019)
Mecklenburg-Vorpommern will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Chancen der Digitalisierung für das Land und seine Menschen genutzt werden können. Dabei kommt es darauf an, dass den Wandel gemeinsam zu gestalten. Als Grundlage legte die Landesregierung eine Digitale Agenda für Mecklenburg-Vorpommern vor und beschloss konkrete Umsetzungsmaßnahmen für die wichtigsten Handlungsfelder.
Die E-Akte BW
(2019)
Die Ergebnisse der umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit im Jahr 2018 sind in die Weiterentwicklung der Strategie für das digitale Nordrhein-Westfalen 2019 eingeflossen, so wurde u.a. eine Vision für das digitale Nordrhein-Westfalen, die die digitalen Chancen illustrieren und greifbar machen soll. Aufgenommen. Zudem wurden die Zielsetzung präzisiert und 44 konkrete Ziele in allen Handlungsfeldern hinzugefügt.
Die Förderung zielt darauf ab, durch Kooperationen in und zwischen den Modellregionen Nordrhein-Westfalens noch ungenutzte Digitalisierungspotentiale auszuschöpfen und wegweisende Digitalisierungs-Projekte anzustoßen und umzusetzen.
Ergänzend hierzu finden Sie eine Vorstudie, in der alle 396 Kommunen und 31 Kreise in Nordrhein-Westfalen (NRW) befragt sowie die Strategiedokumente von insgesamt 22 internationalen und nationalen Kommunen analysiert und zahlreiche Interviews mit Digitalisierungsexperten/-innen geführt wurden. Ziel der Vorstudie war es, die Herausforderungen, Lösungsansätze und Prozesse bei der Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien nachzuvollziehen.
Nach §16 Abs. 3 Thüringer E-Government-Gesetz haben alle Behörden des Freistaats Thüringen spätestens ab dem 01. Januar 2023 ihre Akten elektronisch in einem zentralen Verfahen zu führen. Die Dienstanweisung zum Führen von elektronischen Akten/ elektronische Vorgangsbearbeitung sowie die Verfahrensanweisung zum Scannen aktenrelevanter Unterlagen setzen den §16 ThürEGovG für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales um.
Im Zuge des Online-Zugangsgesetzes sind künftig Verwaltungsleistungen über Online-Portale abzuwickeln. In Niedersachsen hat die Landesregierung diese Initiative aufgegriffen und hierzu ein Programm sowie einen Handlungsplan zur umfassenden Digitalisierung der Verwaltung in Niedersachsen beschlossen.
Metastudie zur Bestandsaufnahme des Digitalen Ökosystems NRW
Ziel der Studie ist es, eine Bestandsaufnahme der Stärken und Schwächen des Digitalen
Ökosystems von Nordrhein-Westfalen vorzunehmen. Dabei soll auf die folgenden sechs Schwerpunktthemen eingegangen werden:
- Infrastruktur
- Digitale Bildung, Forschung und Entwicklung
- Digitale Verwaltung
- Digitales Gesundheitswesen
- Digitale Transformation der Wirtschaft
- IT-Sicherheit
Open.NRW Strategie
(2018)