Land
Mit dem Gesetz über das Portal für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen wurde in NRW die rechtliche Grundlage geschaffen, ein zentrales digitales Zugangstor für die Wirtschaft in NRW zu errichten.
Einzelheiten zur Abwicklung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen über das Portal regelt die Verordnung zur Durchführung des Wirtschafts-Portal-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (WiPG DVO).
Die Landesregierung verfolgt mit dem Wirtschafts-Portal-Gesetz NRW das Ziel, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Digitalisierung sämtlicher wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen sowie die Grundlage für eine weitergehende Digitalisierung von Verwaltungsabläufen zu schaffen. Dazu beabsichtigt das Land NRW, ein elektronisches, über allgemein zugängliche Netze aufrufbares Verwaltungsportal, das die landesweite, elektronische Abwicklung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen ermöglicht, zu errichten und zu betreiben. Das Portal soll ferner alle Aufgaben übernehmen, die nach bestehenden und zukünftigen Rechtsakten der Europäischen Union von einem "Einheitlichen Ansprechpartner" zu erbringen sind.