Land
Zum 14. Juli 2020 trat das novellierte E-Government Gesetz in NRW in Kraft. Im Zentrum steht die Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung in NRW, die Ausweitung des gesetzlichen Geltungsbereichs auf Schulen und Hochschulen und die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Bereitstellung offen zugänglicher elektronischer Daten (Open Data).
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen und die gesamte Verwaltung bis zum Jahr 2025 vollständig zu digitalisieren.
Ferner enthält der Gesetzentwurf Regelungen zu "Open Data" (Förderung der Bereitstellung offener Daten) und zum "Servicekonto.NRW" (Erweiterung des Nutzendenkreises und der Funktionalitäten des bestehenden Servicekontos).