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- Digitale Verwaltung (3) (remove)
Nach §16 Abs. 3 Thüringer E-Government-Gesetz haben alle Behörden des Freistaats Thüringen spätestens ab dem 01. Januar 2023 ihre Akten elektronisch in einem zentralen Verfahen zu führen. Die Dienstanweisung zum Führen von elektronischen Akten/ elektronische Vorgangsbearbeitung sowie die Verfahrensanweisung zum Scannen aktenrelevanter Unterlagen setzen den §16 ThürEGovG für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales um.