Land
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen und die gesamte Verwaltung bis zum Jahr 2025 vollständig zu digitalisieren.
Ferner enthält der Gesetzentwurf Regelungen zu "Open Data" (Förderung der Bereitstellung offener Daten) und zum "Servicekonto.NRW" (Erweiterung des Nutzendenkreises und der Funktionalitäten des bestehenden Servicekontos).