Land
Zum 14. Juli 2020 trat das novellierte E-Government Gesetz in NRW in Kraft. Im Zentrum steht die Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung in NRW, die Ausweitung des gesetzlichen Geltungsbereichs auf Schulen und Hochschulen und die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Bereitstellung offen zugänglicher elektronischer Daten (Open Data).