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Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt in der 26. Sitzung zu Drucksache 7/1290;
Der Landtag von Sachsen-Anhalt will Transparenz und Informationsfreiheit
sowie die Beteiligung der in Sachsen-Anhalt lebenden Menschen weiter stärken. In dem Beschluss bittet der Landtag u.a. die Landesregierung noch möglichst im 2. Halbjahr 2017 einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (lZG LSA) zu einem Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen. Bis zum 31. Dezember 2018 soll im Landesportal ein Landesinformationsregister öffentlich gemacht werden. Des Weiteren ist vorgesehen, Angebote des Landes im Bereich E-Government und Open-Government barrierefrei zu gestalten.
Wie kann öffentliche Daseinsvorsorge zukünftig aussehen? Mit dieser Fragestellung haben sich im Jahr 2016 72 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus Thüringen in vier Planungszellen beschäftigt. Die Ergebnisse wurden in Form eines „Bürgergutachtens“ dem Minister für Inneres und Kommunales des Freistaates Thüringen am 2. Februar 2017 als Empfehlung übergeben. Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform sollen bei der Weiterentwicklung der Strukturen Thüringens Berücksichtigung finden.
Das Dokument informiert über die Arbeitsweise des Architekturboards. Aufgabe des Architekturboards ist es, die IKT-Staatssekretärin in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Vertreten sind Mitglieder der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und des IT-Dienstleistungszentrums Berlin.
Eine Vielzahl von Informationen zur IKT-Infrastruktur Berlins inkl. Kontaktdaten sind auf folgenden Seiten zusammengestellt: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-infrastruktur/#architektur
Festsetzung IKT-Architektur Version 1.1 vom 29.05.2017 mit Architekturliste und weiteren Anlagen
(2017)
Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 E-Government-Gesetz Berlin;
Berlin gibt hiermit einen verbindlichen Rahmen für verfahrensunabhängige IKT und einen Anforderungskatalog an die verfahrensabhängige IKT (Fachverfahren) vor. Die Standards gelten vordergründig für Neu- und Ersatzbeschaffungen sowie für umfangreiche Verfahrensmodernisierungen.
Eine Vielzahl von Informationen zur IKT-Infrastruktur Berlins inkl. Kontaktdaten sind auf folgenden Seiten zusammengestellt: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-infrastruktur/#architektur
Die IKT-Sicherheitsarchitektur ist das zentrale Steuerungsinstrument zur Gewährleistung
der IKT-Sicherheit in der Berliner Verwaltung. In diesem Dokument werden die Elemente der IKT-Sicherheitsarchitektur im Überblick und der Rahmen zur konkreten Ausgestaltung der
IKT-Sicherheitsarchitektur beschrieben. Weiterhin werden die Verbindungen zu den Elementen der IKT-Sicherheit in dezentraler Verantwortung aufgezeigt.
Eine Vielzahl von Informationen zur Informationssicherheit der Berliner Verwaltung inkl. Kontaktdaten sind auf folgenden Seiten zusammengestellt: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-sicherheit/
Um mit den westdeutschen Bundesländern vergleichbare Personalausgaben vorweisen zu können, müssen bis zum Jahr 2025 im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts 5.377 Stellen abgebaut werden. Parallel dazu verpflichtet sich die Landesregierung zu Maßnahmen der Personalentwicklung und Personalgewinnung (u.a. familienfreundlicher und gesundheitsförderlicher Arbeitsorganisation). Im Unterschied zum Stellenabbaukonzept 2020 (SAK2020) der vormaligen Landesregierung legt das Personalentwicklungskonzept 2025 den Fokus auf die mit dem Generationenwechsel verbundenen Herausforderungen für einen attraktiven Arbeitgeber Freistaat Thüringen.
Informationsflyer; ThAVEL ist eine E-Government–Lösung, die in allen Verwaltungen rund um den Bürgerservice der Landes- und Kommunalverwaltungen in Thüringen eingesetzt werden kann. Zudem kann ThAVEL auch für die die elektronische Bearbeitung aller verwaltungsinternen Antragsverfahren und sonstigen internen Schriftverkehr der Verwaltung eingesetzt werden.
Die Attraktivität des Landes Bremen für die hier lebenden und arbeitenden Menschen und ansässigen Unternehmen hängt auch von einer leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung ab. Mit dem seit Anfang der 1990er Jahre anhaltenden Konsolidierungskurs stehen für die Bremer Verwaltung steigende Anforderungen an die Qualität von Gewährleistung und Dienstleistung einem erheblich eingeschränkten Ressourcenrahmen gegenüber. Die zunehmende Digitalisierung, der demographische Wandel, die Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit sowie die knappen Ressourcen halten den Veränderungsdruck auf den öffentlichen Dienst in Bremen hoch. Die intelligente Gestaltung und effektive Organisation von Verfahren und Abläufen der täglichen Arbeit gewinnt an Bedeutung. Diese Prozesse gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unter Wahrung guter Arbeitsbedingungen zu gestalten, ist eine große Aufgabe. Verwaltungsentwicklung wurde daher zur zentralen Aufgabe des Senats erklärt, unter gemeinsamer politischer Verantwortung des Präsidenten des Senats und der Finanzsenatorin. Mit dem Programm „Zukunftsorientierte Verwaltung“ (ZOV) setzen wir den begonnenen Weg zur Modernisierung der Verwaltung fort und entwickeln ihn weiter. Am 21.06.2016 hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen das Programm „Zukunftsorientierte Verwaltung“ mit einem Masterplan beschlossen. Nach einem Jahr sind wir stolz darauf, die erste Fortschreibung und Aktualisierung des Masterplans „Zukunftsorientierte Verwaltung“ in Bremen vorzulegen. Der Masterplan ist strategisch ausgerichtet, wird über das Dach des Gesamtprogramms ZOV gesteuert und integriert knapp 40 Einzelvorhaben in 7 Entwicklungsfeldern. Verwaltungsentwicklung lebt von den Ideen, dem Engagement und der Ausdauer der beteiligten Beschäftigten. Unser herzlicher Dank gilt daher all denjenigen, die an der Umsetzung, Steuerung und Verbesserung des Programms tagtäglich beteiligt sind! Der vorliegende Masterplan soll allen Beschäftigten und Interessierten in der (Fach-)Öffentlichkeit als Orientierung dienen und die Diskussion um Verwaltungsentwicklung in Bremen weiter voranbringen. In diesem Sinne wünschen wir eine informative Lektüre!
Fortschreibung der Rahmenleitlinie PERMANENT aus dem Jahr 2003
Mit Blick auf die Verwaltungsreformen und das vom Kabinett verabschiedete Personalentwicklungskonzept PEK 2025 ist es wichtig, bestehende Strukturen zu optimieren und neue Rahmenbedingungen für eine moderne lebensphasen- und familienorientierte Personalpolitik in der Thüringer Landesverwaltung zu schaffen. PERMANENT ist neben einer Analyse der Personalsituation und den Methoden zur Erreichung der aufgezeigten Zielvorstellungen Teil des ganzheitlichen Personalentwicklungskonzepts PEK 2025.