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Zum 14. Juli 2020 trat das novellierte E-Government Gesetz in NRW in Kraft. Im Zentrum steht die Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung in NRW, die Ausweitung des gesetzlichen Geltungsbereichs auf Schulen und Hochschulen und die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Bereitstellung offen zugänglicher elektronischer Daten (Open Data).
Mit dem Gesetz über das Portal für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen wurde in NRW die rechtliche Grundlage geschaffen, ein zentrales digitales Zugangstor für die Wirtschaft in NRW zu errichten.
Einzelheiten zur Abwicklung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen über das Portal regelt die Verordnung zur Durchführung des Wirtschafts-Portal-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (WiPG DVO).
Die Landesregierung verfolgt mit dem Wirtschafts-Portal-Gesetz NRW das Ziel, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Digitalisierung sämtlicher wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen sowie die Grundlage für eine weitergehende Digitalisierung von Verwaltungsabläufen zu schaffen. Dazu beabsichtigt das Land NRW, ein elektronisches, über allgemein zugängliche Netze aufrufbares Verwaltungsportal, das die landesweite, elektronische Abwicklung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen ermöglicht, zu errichten und zu betreiben. Das Portal soll ferner alle Aufgaben übernehmen, die nach bestehenden und zukünftigen Rechtsakten der Europäischen Union von einem "Einheitlichen Ansprechpartner" zu erbringen sind.
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen und die gesamte Verwaltung bis zum Jahr 2025 vollständig zu digitalisieren.
Ferner enthält der Gesetzentwurf Regelungen zu "Open Data" (Förderung der Bereitstellung offener Daten) und zum "Servicekonto.NRW" (Erweiterung des Nutzendenkreises und der Funktionalitäten des bestehenden Servicekontos).