Land
beschlossen vom Senat am 11.12.07; Mit Hilfe der IT-Sicherheitsgrundsätze soll ein Sicherheitsniveau angestrebt werden,
mit dem ein sicherer Einsatz der Informationstechnik in der Berliner
Verwaltung gewährleistet werden kann. Die Grundsätze umfassen Regelungen zu Verantwortlichkeiten, Vorgehensmethodik, Umsetzung und Qualitätskontrolle.
Eine Vielzahl von Informationen zur Informationssicherheit der Berliner Verwaltung inkl. Kontaktdaten sind auf folgenden Seiten zusammengestellt: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-sicherheit/