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beschlossen vom Senat am 11.12.07; Mit Hilfe der IT-Sicherheitsgrundsätze soll ein Sicherheitsniveau angestrebt werden,
mit dem ein sicherer Einsatz der Informationstechnik in der Berliner
Verwaltung gewährleistet werden kann. Die Grundsätze umfassen Regelungen zu Verantwortlichkeiten, Vorgehensmethodik, Umsetzung und Qualitätskontrolle.
Eine Vielzahl von Informationen zur Informationssicherheit der Berliner Verwaltung inkl. Kontaktdaten sind auf folgenden Seiten zusammengestellt: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-sicherheit/
(LT-DRs. 6/4331)
Aufgabe der vom Landtag eingesetzten Kommission war es, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um die Qualität der Verwaltungsdienstleistungen zu optimieren und die Verwaltungsprozesse effizienter und effektiver zu gestalten und damit die Bürgernähe und Bürgerorientierung zu erhöhen. Die Ergebnisse der Kommission sind in dem Abschlussbericht zusammengefasst.
Abschlussbericht - Kommission zur umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung
(2016)
Um den Öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen frühzeitig demografiefest zu machen,
hat das Sächsische Kabinett auf Grundlage des Koalitionsvertrages eine Kommission zur
umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung (Personalkommission) damit beauftragt, dem Kabinett Möglichkeiten einer zukünftigen Personalbedarfsplanung
aufzuzeigen, welche sich an einer bedarfsorientierten Aufgabenwahrnehmung
orientiert. Die konzeptionellen Überlegungen sollen Grundlage für Schlussfolgerungen
eines auch langfristig ressourcengerechten und leistungsstarken Behördenaufbaus
sein. Für die weitere Umsetzung der in dem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen ist in der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen eine Stabsstelle Organisation und Personal eingerichtet.
Gutachten im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK), Prof. Dr. Jörg Bogumil;
In dem Gutachten werden mögliche Neugliederungsoptionen auf der Ebene der 17 Landkreise und sechs kreisfreien Städte untersucht und bewertet. Dies umfasst ebenfalls die Auswertung der bisherigen Studien zu den Effekten von Gebietsreformen sowie der Erfahrungen anderer Bundesländer.
Basierend auf der Strategie für E-Government und IT sollen Aktivitäten in den Bereichen E-Government und IT langfristig geplant und eine einheitliche Vorgehensweise innerhalb der Landesverwaltung sichergestellt werden. Zu den wichtigsten Handlungsfeldern gehören neben der zentralen Bereitstellung der Basisdienste für E-Government auch die Zentralisierung und Vereinheitlichung der IT-Landschaft und IT-Aufgaben unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen.
Verwaltung 4.0 - Eine E-Government- und Digitalisierungsstrategie für die Freie Hansestadt Bremen
(2016)
„Verwaltung 4.0“ bezeichnet die Verzahnung aller Vorgänge und Abläufe in der öffentlichen Verwaltung mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik. Als E-Government- und Digitalisierungsstrategie ist sie die Antwort der Verwaltung auf die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft. Verwaltung 4.0 fasst die strategischen, organisatorischen und technologischen Maßnahmen zusammen, mit denen die Verwaltung auf die Digitalisierung reagiert.
Von der Konsolidierung zur Gestaltung einer
vielfältigen und digitalen Arbeitswelt
Seit dem Jahr 2009 gilt in Deutschland die Schuldenbremse, die vorsieht, dass Bremen bis zum Jahr 2019 seine Nettoneuverschuldung abgebaut haben muss. Dieser Konsolidierungsrahmen hat in den letzten Jahren maßgeblich die Personalpolitik und das Personalmanagement der Bremer Verwaltung geprägt, denn der Bereich Personal musste durch jährliche Einsparvorgaben zur Erreichung des Konsolidierungsziels beitragen. Die in diesem Rahmen möglichen personalpolitischen Perspektiven wurden im Personalmanagementkonzept für den Konzern Freie Hansestadt Bremen (FHB)1 festgelegt. Die Schwerpunkte lagen damals neben der Konsolidierung auf der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit, dem Diversity Management, der Stärkung der Beteiligungsrechte sowie der Verwaltungsmodernisierung. Die meisten der im Konzept beschriebenen Maßnahmen sind inzwischen umgesetzt, im Anhang findet sich eine tabellarische Übersicht über den Umsetzungsstand (vgl. Kapitel 8). Auch wenn wir noch nicht im Jahr 2020 angekommen sind und auch wenn die damaligen Schwerpunkte noch weiter wichtig bleiben, hat sich doch – nicht zuletzt im Zusammenhang mit der hohen Zahl der Zugewanderten in den letzten Jahren – viel verändert, haben sich Schwerpunkte verschoben, sind neue hinzugekommen, dass es uns angezeigt scheint, bereits jetzt das Konzept aus dem Jahr 2010 zu überdenken und neu zu justieren.
Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt in der 26. Sitzung zu Drucksache 7/1290;
Der Landtag von Sachsen-Anhalt will Transparenz und Informationsfreiheit
sowie die Beteiligung der in Sachsen-Anhalt lebenden Menschen weiter stärken. In dem Beschluss bittet der Landtag u.a. die Landesregierung noch möglichst im 2. Halbjahr 2017 einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (lZG LSA) zu einem Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen. Bis zum 31. Dezember 2018 soll im Landesportal ein Landesinformationsregister öffentlich gemacht werden. Des Weiteren ist vorgesehen, Angebote des Landes im Bereich E-Government und Open-Government barrierefrei zu gestalten.
Um mit den westdeutschen Bundesländern vergleichbare Personalausgaben vorweisen zu können, müssen bis zum Jahr 2025 im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts 5.377 Stellen abgebaut werden. Parallel dazu verpflichtet sich die Landesregierung zu Maßnahmen der Personalentwicklung und Personalgewinnung (u.a. familienfreundlicher und gesundheitsförderlicher Arbeitsorganisation). Im Unterschied zum Stellenabbaukonzept 2020 (SAK2020) der vormaligen Landesregierung legt das Personalentwicklungskonzept 2025 den Fokus auf die mit dem Generationenwechsel verbundenen Herausforderungen für einen attraktiven Arbeitgeber Freistaat Thüringen.
Wie kann öffentliche Daseinsvorsorge zukünftig aussehen? Mit dieser Fragestellung haben sich im Jahr 2016 72 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus Thüringen in vier Planungszellen beschäftigt. Die Ergebnisse wurden in Form eines „Bürgergutachtens“ dem Minister für Inneres und Kommunales des Freistaates Thüringen am 2. Februar 2017 als Empfehlung übergeben. Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform sollen bei der Weiterentwicklung der Strukturen Thüringens Berücksichtigung finden.
Das Dokument informiert über die Arbeitsweise des Architekturboards. Aufgabe des Architekturboards ist es, die IKT-Staatssekretärin in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Vertreten sind Mitglieder der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und des IT-Dienstleistungszentrums Berlin.
Eine Vielzahl von Informationen zur IKT-Infrastruktur Berlins inkl. Kontaktdaten sind auf folgenden Seiten zusammengestellt: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-infrastruktur/#architektur
Fortschreibung der Rahmenleitlinie PERMANENT aus dem Jahr 2003
Mit Blick auf die Verwaltungsreformen und das vom Kabinett verabschiedete Personalentwicklungskonzept PEK 2025 ist es wichtig, bestehende Strukturen zu optimieren und neue Rahmenbedingungen für eine moderne lebensphasen- und familienorientierte Personalpolitik in der Thüringer Landesverwaltung zu schaffen. PERMANENT ist neben einer Analyse der Personalsituation und den Methoden zur Erreichung der aufgezeigten Zielvorstellungen Teil des ganzheitlichen Personalentwicklungskonzepts PEK 2025.