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Abschlussbericht - Kommission zur umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung
(2016)
Um den Öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen frühzeitig demografiefest zu machen,
hat das Sächsische Kabinett auf Grundlage des Koalitionsvertrages eine Kommission zur
umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung (Personalkommission) damit beauftragt, dem Kabinett Möglichkeiten einer zukünftigen Personalbedarfsplanung
aufzuzeigen, welche sich an einer bedarfsorientierten Aufgabenwahrnehmung
orientiert. Die konzeptionellen Überlegungen sollen Grundlage für Schlussfolgerungen
eines auch langfristig ressourcengerechten und leistungsstarken Behördenaufbaus
sein. Für die weitere Umsetzung der in dem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen ist in der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen eine Stabsstelle Organisation und Personal eingerichtet.
(LT-DRs. 6/4331)
Aufgabe der vom Landtag eingesetzten Kommission war es, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um die Qualität der Verwaltungsdienstleistungen zu optimieren und die Verwaltungsprozesse effizienter und effektiver zu gestalten und damit die Bürgernähe und Bürgerorientierung zu erhöhen. Die Ergebnisse der Kommission sind in dem Abschlussbericht zusammengefasst.
Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt in der 26. Sitzung zu Drucksache 7/1290;
Der Landtag von Sachsen-Anhalt will Transparenz und Informationsfreiheit
sowie die Beteiligung der in Sachsen-Anhalt lebenden Menschen weiter stärken. In dem Beschluss bittet der Landtag u.a. die Landesregierung noch möglichst im 2. Halbjahr 2017 einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (lZG LSA) zu einem Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen. Bis zum 31. Dezember 2018 soll im Landesportal ein Landesinformationsregister öffentlich gemacht werden. Des Weiteren ist vorgesehen, Angebote des Landes im Bereich E-Government und Open-Government barrierefrei zu gestalten.
Wie kann öffentliche Daseinsvorsorge zukünftig aussehen? Mit dieser Fragestellung haben sich im Jahr 2016 72 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus Thüringen in vier Planungszellen beschäftigt. Die Ergebnisse wurden in Form eines „Bürgergutachtens“ dem Minister für Inneres und Kommunales des Freistaates Thüringen am 2. Februar 2017 als Empfehlung übergeben. Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform sollen bei der Weiterentwicklung der Strukturen Thüringens Berücksichtigung finden.
Die E-Akte BW
(2019)
Nach §16 Abs. 3 Thüringer E-Government-Gesetz haben alle Behörden des Freistaats Thüringen spätestens ab dem 01. Januar 2023 ihre Akten elektronisch in einem zentralen Verfahen zu führen. Die Dienstanweisung zum Führen von elektronischen Akten/ elektronische Vorgangsbearbeitung sowie die Verfahrensanweisung zum Scannen aktenrelevanter Unterlagen setzen den §16 ThürEGovG für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales um.
Mecklenburg-Vorpommern will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Chancen der Digitalisierung für das Land und seine Menschen genutzt werden können. Dabei kommt es darauf an, dass den Wandel gemeinsam zu gestalten. Als Grundlage legte die Landesregierung eine Digitale Agenda für Mecklenburg-Vorpommern vor und beschloss konkrete Umsetzungsmaßnahmen für die wichtigsten Handlungsfelder.
Im Zuge des Online-Zugangsgesetzes sind künftig Verwaltungsleistungen über Online-Portale abzuwickeln. In Niedersachsen hat die Landesregierung diese Initiative aufgegriffen und hierzu ein Programm sowie einen Handlungsplan zur umfassenden Digitalisierung der Verwaltung in Niedersachsen beschlossen.