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Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Organisationsentwicklung des Landesbeauftragten für den Datenschutz (2017)
LT-Drs. 7/1736; Link zur Digitalen Agenda - Landesportal Sachsen-Anhalt: https://digital.sachsen-anhalt.de/
Zum Dritten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit für die Zeit vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014 (2017)
Beschluss des Landtages - Drs. 7/1363; Darstellung der von der Landesregierung Sachsen-Anhalt beabsichtigten Maßnahmen zur Umsetzung des o. g. Beschlusses des Landtages von Sachsen-Anhalt
Beschluss des Landtages zum Dritten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit für die Zeit vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014 (LT-Drs. 7/1363) und die Beschlussrealisierung durch die Landesregierung (LT-Drs. 7/1671) (2017)
Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt in der 26. Sitzung zu Drucksache 7/1290; Der Landtag von Sachsen-Anhalt will Transparenz und Informationsfreiheit sowie die Beteiligung der in Sachsen-Anhalt lebenden Menschen weiter stärken. In dem Beschluss bittet der Landtag u.a. die Landesregierung noch möglichst im 2. Halbjahr 2017 einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (lZG LSA) zu einem Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen. Bis zum 31. Dezember 2018 soll im Landesportal ein Landesinformationsregister öffentlich gemacht werden. Des Weiteren ist vorgesehen, Angebote des Landes im Bereich E-Government und Open-Government barrierefrei zu gestalten.
Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen (2016)
Basierend auf der Strategie für E-Government und IT sollen Aktivitäten in den Bereichen E-Government und IT langfristig geplant und eine einheitliche Vorgehensweise innerhalb der Landesverwaltung sichergestellt werden. Zu den wichtigsten Handlungsfeldern gehören neben der zentralen Bereitstellung der Basisdienste für E-Government auch die Zentralisierung und Vereinheitlichung der IT-Landschaft und IT-Aufgaben unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen.
Thüringer Organisationsrichtlinie für E-Government und IT (2015)
Richtlinie für die Organisation des E-Government und des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung des Freistaats Thüringen, Verwaltungsvorschrift des Thüringer Finanzministeriums vom 03.08.2015
Thüringer Informationssicherheitsleitlinie für die Landesverwaltung (2017)
Die Richtlinie beinhaltet grundlegende Regelung zur Informationssicherheit. Es werden die Ziele, Vorgehensweisen, Organisationsstrukturen sowie Aufgaben für das Informationssicherheitsmanagement für die Landesverwaltung beschrieben.
Online-Bürgerservice -Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) (2017)
Informationsflyer; ThAVEL ist eine E-Government–Lösung, die in allen Verwaltungen rund um den Bürgerservice der Landes- und Kommunalverwaltungen in Thüringen eingesetzt werden kann. Zudem kann ThAVEL auch für die die elektronische Bearbeitung aller verwaltungsinternen Antragsverfahren und sonstigen internen Schriftverkehr der Verwaltung eingesetzt werden.
Verwaltung 4.0 - Eine E-Government- und Digitalisierungsstrategie für die Freie Hansestadt Bremen (2016)
„Verwaltung 4.0“ bezeichnet die Verzahnung aller Vorgänge und Abläufe in der öffentlichen Verwaltung mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik. Als E-Government- und Digitalisierungsstrategie ist sie die Antwort der Verwaltung auf die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft. Verwaltung 4.0 fasst die strategischen, organisatorischen und technologischen Maßnahmen zusammen, mit denen die Verwaltung auf die Digitalisierung reagiert.
Dienstanweisung zum Führen von elektronischen Akten/ elektronische Vorgangsbearbeitung (2019)
Nach §16 Abs. 3 Thüringer E-Government-Gesetz haben alle Behörden des Freistaats Thüringen spätestens ab dem 01. Januar 2023 ihre Akten elektronisch in einem zentralen Verfahen zu führen. Die Dienstanweisung zum Führen von elektronischen Akten/ elektronische Vorgangsbearbeitung sowie die Verfahrensanweisung zum Scannen aktenrelevanter Unterlagen setzen den §16 ThürEGovG für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales um.
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