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Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt in der 26. Sitzung zu Drucksache 7/1290;
Der Landtag von Sachsen-Anhalt will Transparenz und Informationsfreiheit
sowie die Beteiligung der in Sachsen-Anhalt lebenden Menschen weiter stärken. In dem Beschluss bittet der Landtag u.a. die Landesregierung noch möglichst im 2. Halbjahr 2017 einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (lZG LSA) zu einem Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen. Bis zum 31. Dezember 2018 soll im Landesportal ein Landesinformationsregister öffentlich gemacht werden. Des Weiteren ist vorgesehen, Angebote des Landes im Bereich E-Government und Open-Government barrierefrei zu gestalten.
Basierend auf der Strategie für E-Government und IT sollen Aktivitäten in den Bereichen E-Government und IT langfristig geplant und eine einheitliche Vorgehensweise innerhalb der Landesverwaltung sichergestellt werden. Zu den wichtigsten Handlungsfeldern gehören neben der zentralen Bereitstellung der Basisdienste für E-Government auch die Zentralisierung und Vereinheitlichung der IT-Landschaft und IT-Aufgaben unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen.
Informationsflyer; ThAVEL ist eine E-Government–Lösung, die in allen Verwaltungen rund um den Bürgerservice der Landes- und Kommunalverwaltungen in Thüringen eingesetzt werden kann. Zudem kann ThAVEL auch für die die elektronische Bearbeitung aller verwaltungsinternen Antragsverfahren und sonstigen internen Schriftverkehr der Verwaltung eingesetzt werden.
Verwaltung 4.0 - Eine E-Government- und Digitalisierungsstrategie für die Freie Hansestadt Bremen
(2016)
„Verwaltung 4.0“ bezeichnet die Verzahnung aller Vorgänge und Abläufe in der öffentlichen Verwaltung mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik. Als E-Government- und Digitalisierungsstrategie ist sie die Antwort der Verwaltung auf die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft. Verwaltung 4.0 fasst die strategischen, organisatorischen und technologischen Maßnahmen zusammen, mit denen die Verwaltung auf die Digitalisierung reagiert.
Nach §16 Abs. 3 Thüringer E-Government-Gesetz haben alle Behörden des Freistaats Thüringen spätestens ab dem 01. Januar 2023 ihre Akten elektronisch in einem zentralen Verfahen zu führen. Die Dienstanweisung zum Führen von elektronischen Akten/ elektronische Vorgangsbearbeitung sowie die Verfahrensanweisung zum Scannen aktenrelevanter Unterlagen setzen den §16 ThürEGovG für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales um.