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beschlossen vom Senat am 11.12.07; Mit Hilfe der IT-Sicherheitsgrundsätze soll ein Sicherheitsniveau angestrebt werden,
mit dem ein sicherer Einsatz der Informationstechnik in der Berliner
Verwaltung gewährleistet werden kann. Die Grundsätze umfassen Regelungen zu Verantwortlichkeiten, Vorgehensmethodik, Umsetzung und Qualitätskontrolle.
Eine Vielzahl von Informationen zur Informationssicherheit der Berliner Verwaltung inkl. Kontaktdaten sind auf folgenden Seiten zusammengestellt: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-sicherheit/
Die IKT-Sicherheitsarchitektur ist das zentrale Steuerungsinstrument zur Gewährleistung
der IKT-Sicherheit in der Berliner Verwaltung. In diesem Dokument werden die Elemente der IKT-Sicherheitsarchitektur im Überblick und der Rahmen zur konkreten Ausgestaltung der
IKT-Sicherheitsarchitektur beschrieben. Weiterhin werden die Verbindungen zu den Elementen der IKT-Sicherheit in dezentraler Verantwortung aufgezeigt.
Eine Vielzahl von Informationen zur Informationssicherheit der Berliner Verwaltung inkl. Kontaktdaten sind auf folgenden Seiten zusammengestellt: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-sicherheit/