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Zum 14. Juli 2020 trat das novellierte E-Government Gesetz in NRW in Kraft. Im Zentrum steht die Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung in NRW, die Ausweitung des gesetzlichen Geltungsbereichs auf Schulen und Hochschulen und die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Bereitstellung offen zugänglicher elektronischer Daten (Open Data).
Mit dem Gesetz über das Portal für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen wurde in NRW die rechtliche Grundlage geschaffen, ein zentrales digitales Zugangstor für die Wirtschaft in NRW zu errichten.
Einzelheiten zur Abwicklung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen über das Portal regelt die Verordnung zur Durchführung des Wirtschafts-Portal-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (WiPG DVO).
Der Bericht der Personalkommission II knüpft an die Arbeit der ersten Personalkommission an und führt diese umfassend fort. Er setzt sich dabei unter anderem damit auseinander, welche Entwicklungen den Personalbedarf aktuell und künftig prägen. Anhand dieser Analyse und unter Berücksichtigung der aktuellen Personalstruktur hat die Kommission eine Empfehlung zur Entwicklung des künftigen Personalbedarfs im Freistaat Sachsen gegeben.
Die Landesregierung verfolgt mit dem Wirtschafts-Portal-Gesetz NRW das Ziel, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Digitalisierung sämtlicher wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen sowie die Grundlage für eine weitergehende Digitalisierung von Verwaltungsabläufen zu schaffen. Dazu beabsichtigt das Land NRW, ein elektronisches, über allgemein zugängliche Netze aufrufbares Verwaltungsportal, das die landesweite, elektronische Abwicklung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen ermöglicht, zu errichten und zu betreiben. Das Portal soll ferner alle Aufgaben übernehmen, die nach bestehenden und zukünftigen Rechtsakten der Europäischen Union von einem "Einheitlichen Ansprechpartner" zu erbringen sind.
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen und die gesamte Verwaltung bis zum Jahr 2025 vollständig zu digitalisieren.
Ferner enthält der Gesetzentwurf Regelungen zu "Open Data" (Förderung der Bereitstellung offener Daten) und zum "Servicekonto.NRW" (Erweiterung des Nutzendenkreises und der Funktionalitäten des bestehenden Servicekontos).
Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach Paragraf 59 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein) vom 11. Dezember 1990 (Gesetz- und Verordnungsblatt. Schleswig-Holstein Seite 577), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. März 2017 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Seite 142)
Integrationsvereinbarung SH
(2019)
Mecklenburg-Vorpommern will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Chancen der Digitalisierung für das Land und seine Menschen genutzt werden können. Dabei kommt es darauf an, dass den Wandel gemeinsam zu gestalten. Als Grundlage legte die Landesregierung eine Digitale Agenda für Mecklenburg-Vorpommern vor und beschloss konkrete Umsetzungsmaßnahmen für die wichtigsten Handlungsfelder.
Die E-Akte BW
(2019)
Die Ergebnisse der umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit im Jahr 2018 sind in die Weiterentwicklung der Strategie für das digitale Nordrhein-Westfalen 2019 eingeflossen, so wurde u.a. eine Vision für das digitale Nordrhein-Westfalen, die die digitalen Chancen illustrieren und greifbar machen soll. Aufgenommen. Zudem wurden die Zielsetzung präzisiert und 44 konkrete Ziele in allen Handlungsfeldern hinzugefügt.
Die Förderung zielt darauf ab, durch Kooperationen in und zwischen den Modellregionen Nordrhein-Westfalens noch ungenutzte Digitalisierungspotentiale auszuschöpfen und wegweisende Digitalisierungs-Projekte anzustoßen und umzusetzen.
Ergänzend hierzu finden Sie eine Vorstudie, in der alle 396 Kommunen und 31 Kreise in Nordrhein-Westfalen (NRW) befragt sowie die Strategiedokumente von insgesamt 22 internationalen und nationalen Kommunen analysiert und zahlreiche Interviews mit Digitalisierungsexperten/-innen geführt wurden. Ziel der Vorstudie war es, die Herausforderungen, Lösungsansätze und Prozesse bei der Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien nachzuvollziehen.
Nach §16 Abs. 3 Thüringer E-Government-Gesetz haben alle Behörden des Freistaats Thüringen spätestens ab dem 01. Januar 2023 ihre Akten elektronisch in einem zentralen Verfahen zu führen. Die Dienstanweisung zum Führen von elektronischen Akten/ elektronische Vorgangsbearbeitung sowie die Verfahrensanweisung zum Scannen aktenrelevanter Unterlagen setzen den §16 ThürEGovG für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales um.
Im Zuge des Online-Zugangsgesetzes sind künftig Verwaltungsleistungen über Online-Portale abzuwickeln. In Niedersachsen hat die Landesregierung diese Initiative aufgegriffen und hierzu ein Programm sowie einen Handlungsplan zur umfassenden Digitalisierung der Verwaltung in Niedersachsen beschlossen.
Metastudie zur Bestandsaufnahme des Digitalen Ökosystems NRW
Ziel der Studie ist es, eine Bestandsaufnahme der Stärken und Schwächen des Digitalen
Ökosystems von Nordrhein-Westfalen vorzunehmen. Dabei soll auf die folgenden sechs Schwerpunktthemen eingegangen werden:
- Infrastruktur
- Digitale Bildung, Forschung und Entwicklung
- Digitale Verwaltung
- Digitales Gesundheitswesen
- Digitale Transformation der Wirtschaft
- IT-Sicherheit
Open.NRW Strategie
(2018)
Die Attraktivität des Landes Bremen für die hier lebenden und arbeitenden Menschen und ansässigen Unternehmen hängt auch von einer leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung ab. Mit dem seit Anfang der 1990er Jahre anhaltenden Konsolidierungskurs stehen für die Bremer Verwaltung steigende Anforderungen an die Qualität von Gewährleistung und Dienstleistung einem erheblich eingeschränkten Ressourcenrahmen gegenüber. Die zunehmende Digitalisierung, der demographische Wandel, die Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit sowie die knappen Ressourcen halten den Veränderungsdruck auf den öffentlichen Dienst in Bremen hoch. Die intelligente Gestaltung und effektive Organisation von Verfahren und Abläufen der täglichen Arbeit gewinnt an Bedeutung. Diese Prozesse gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unter Wahrung guter Arbeitsbedingungen zu gestalten, ist eine große Aufgabe. Verwaltungsentwicklung wurde daher zur zentralen Aufgabe des Senats erklärt, unter gemeinsamer politischer Verantwortung des Präsidenten des Senats und der Finanzsenatorin. Mit dem Programm „Zukunftsorientierte Verwaltung“ (ZOV) setzen wir den begonnenen Weg zur Modernisierung der Verwaltung fort und entwickeln ihn weiter. Am 21.06.2016 hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen das Programm „Zukunftsorientierte Verwaltung“ mit einem Masterplan beschlossen. Nach einem Jahr sind wir stolz darauf, die erste Fortschreibung und Aktualisierung des Masterplans „Zukunftsorientierte Verwaltung“ in Bremen vorzulegen. Der Masterplan ist strategisch ausgerichtet, wird über das Dach des Gesamtprogramms ZOV gesteuert und integriert knapp 40 Einzelvorhaben in 7 Entwicklungsfeldern. Verwaltungsentwicklung lebt von den Ideen, dem Engagement und der Ausdauer der beteiligten Beschäftigten. Unser herzlicher Dank gilt daher all denjenigen, die an der Umsetzung, Steuerung und Verbesserung des Programms tagtäglich beteiligt sind! Der vorliegende Masterplan soll allen Beschäftigten und Interessierten in der (Fach-)Öffentlichkeit als Orientierung dienen und die Diskussion um Verwaltungsentwicklung in Bremen weiter voranbringen. In diesem Sinne wünschen wir eine informative Lektüre!
Von der Konsolidierung zur Gestaltung einer
vielfältigen und digitalen Arbeitswelt
Seit dem Jahr 2009 gilt in Deutschland die Schuldenbremse, die vorsieht, dass Bremen bis zum Jahr 2019 seine Nettoneuverschuldung abgebaut haben muss. Dieser Konsolidierungsrahmen hat in den letzten Jahren maßgeblich die Personalpolitik und das Personalmanagement der Bremer Verwaltung geprägt, denn der Bereich Personal musste durch jährliche Einsparvorgaben zur Erreichung des Konsolidierungsziels beitragen. Die in diesem Rahmen möglichen personalpolitischen Perspektiven wurden im Personalmanagementkonzept für den Konzern Freie Hansestadt Bremen (FHB)1 festgelegt. Die Schwerpunkte lagen damals neben der Konsolidierung auf der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit, dem Diversity Management, der Stärkung der Beteiligungsrechte sowie der Verwaltungsmodernisierung. Die meisten der im Konzept beschriebenen Maßnahmen sind inzwischen umgesetzt, im Anhang findet sich eine tabellarische Übersicht über den Umsetzungsstand (vgl. Kapitel 8). Auch wenn wir noch nicht im Jahr 2020 angekommen sind und auch wenn die damaligen Schwerpunkte noch weiter wichtig bleiben, hat sich doch – nicht zuletzt im Zusammenhang mit der hohen Zahl der Zugewanderten in den letzten Jahren – viel verändert, haben sich Schwerpunkte verschoben, sind neue hinzugekommen, dass es uns angezeigt scheint, bereits jetzt das Konzept aus dem Jahr 2010 zu überdenken und neu zu justieren.
Verwaltung 4.0 - Eine E-Government- und Digitalisierungsstrategie für die Freie Hansestadt Bremen
(2016)
„Verwaltung 4.0“ bezeichnet die Verzahnung aller Vorgänge und Abläufe in der öffentlichen Verwaltung mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik. Als E-Government- und Digitalisierungsstrategie ist sie die Antwort der Verwaltung auf die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft. Verwaltung 4.0 fasst die strategischen, organisatorischen und technologischen Maßnahmen zusammen, mit denen die Verwaltung auf die Digitalisierung reagiert.
Festsetzung IKT-Architektur Version 1.1 vom 29.05.2017 mit Architekturliste und weiteren Anlagen
(2017)
Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 E-Government-Gesetz Berlin;
Berlin gibt hiermit einen verbindlichen Rahmen für verfahrensunabhängige IKT und einen Anforderungskatalog an die verfahrensabhängige IKT (Fachverfahren) vor. Die Standards gelten vordergründig für Neu- und Ersatzbeschaffungen sowie für umfangreiche Verfahrensmodernisierungen.
Eine Vielzahl von Informationen zur IKT-Infrastruktur Berlins inkl. Kontaktdaten sind auf folgenden Seiten zusammengestellt: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-infrastruktur/#architektur
Im Dezember 2014 beschloss der Landtag mit Blick auf aktuelle Herausforderungen eine umfangreiche Verwaltungsstrukturreform, die in ihrem Kern vor allem die künftige Struktur der Landkreise und kreisfreien Städte betrifft. Dadurch soll die Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltungen gesichert und die demokratische Beteiligung und kommunale Selbstverwaltung gestärkt werden.
Es wurde beschlossen, dass die Landesregierung hierzu ein
Leitbild zu erstellen hat. Der Entwurf des Leitbildes (LT-Beschluss DS 6/4528-B) wurde auf verschiedenen Veranstaltungen im ganzen Bundesland diskutiert. Der Landtag hat es am 13. Juli 2016 beschlossen.
Informationsflyer; ThAVEL ist eine E-Government–Lösung, die in allen Verwaltungen rund um den Bürgerservice der Landes- und Kommunalverwaltungen in Thüringen eingesetzt werden kann. Zudem kann ThAVEL auch für die die elektronische Bearbeitung aller verwaltungsinternen Antragsverfahren und sonstigen internen Schriftverkehr der Verwaltung eingesetzt werden.
Basierend auf der Strategie für E-Government und IT sollen Aktivitäten in den Bereichen E-Government und IT langfristig geplant und eine einheitliche Vorgehensweise innerhalb der Landesverwaltung sichergestellt werden. Zu den wichtigsten Handlungsfeldern gehören neben der zentralen Bereitstellung der Basisdienste für E-Government auch die Zentralisierung und Vereinheitlichung der IT-Landschaft und IT-Aufgaben unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen.
Die IKT-Sicherheitsarchitektur ist das zentrale Steuerungsinstrument zur Gewährleistung
der IKT-Sicherheit in der Berliner Verwaltung. In diesem Dokument werden die Elemente der IKT-Sicherheitsarchitektur im Überblick und der Rahmen zur konkreten Ausgestaltung der
IKT-Sicherheitsarchitektur beschrieben. Weiterhin werden die Verbindungen zu den Elementen der IKT-Sicherheit in dezentraler Verantwortung aufgezeigt.
Eine Vielzahl von Informationen zur Informationssicherheit der Berliner Verwaltung inkl. Kontaktdaten sind auf folgenden Seiten zusammengestellt: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-sicherheit/
beschlossen vom Senat am 11.12.07; Mit Hilfe der IT-Sicherheitsgrundsätze soll ein Sicherheitsniveau angestrebt werden,
mit dem ein sicherer Einsatz der Informationstechnik in der Berliner
Verwaltung gewährleistet werden kann. Die Grundsätze umfassen Regelungen zu Verantwortlichkeiten, Vorgehensmethodik, Umsetzung und Qualitätskontrolle.
Eine Vielzahl von Informationen zur Informationssicherheit der Berliner Verwaltung inkl. Kontaktdaten sind auf folgenden Seiten zusammengestellt: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-sicherheit/
Das Dokument informiert über die Arbeitsweise des Architekturboards. Aufgabe des Architekturboards ist es, die IKT-Staatssekretärin in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Vertreten sind Mitglieder der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und des IT-Dienstleistungszentrums Berlin.
Eine Vielzahl von Informationen zur IKT-Infrastruktur Berlins inkl. Kontaktdaten sind auf folgenden Seiten zusammengestellt: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-infrastruktur/#architektur
Fortschreibung der Rahmenleitlinie PERMANENT aus dem Jahr 2003
Mit Blick auf die Verwaltungsreformen und das vom Kabinett verabschiedete Personalentwicklungskonzept PEK 2025 ist es wichtig, bestehende Strukturen zu optimieren und neue Rahmenbedingungen für eine moderne lebensphasen- und familienorientierte Personalpolitik in der Thüringer Landesverwaltung zu schaffen. PERMANENT ist neben einer Analyse der Personalsituation und den Methoden zur Erreichung der aufgezeigten Zielvorstellungen Teil des ganzheitlichen Personalentwicklungskonzepts PEK 2025.
Um mit den westdeutschen Bundesländern vergleichbare Personalausgaben vorweisen zu können, müssen bis zum Jahr 2025 im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts 5.377 Stellen abgebaut werden. Parallel dazu verpflichtet sich die Landesregierung zu Maßnahmen der Personalentwicklung und Personalgewinnung (u.a. familienfreundlicher und gesundheitsförderlicher Arbeitsorganisation). Im Unterschied zum Stellenabbaukonzept 2020 (SAK2020) der vormaligen Landesregierung legt das Personalentwicklungskonzept 2025 den Fokus auf die mit dem Generationenwechsel verbundenen Herausforderungen für einen attraktiven Arbeitgeber Freistaat Thüringen.
Gutachten im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK), Prof. Dr. Jörg Bogumil;
In dem Gutachten werden mögliche Neugliederungsoptionen auf der Ebene der 17 Landkreise und sechs kreisfreien Städte untersucht und bewertet. Dies umfasst ebenfalls die Auswertung der bisherigen Studien zu den Effekten von Gebietsreformen sowie der Erfahrungen anderer Bundesländer.
Wie kann öffentliche Daseinsvorsorge zukünftig aussehen? Mit dieser Fragestellung haben sich im Jahr 2016 72 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus Thüringen in vier Planungszellen beschäftigt. Die Ergebnisse wurden in Form eines „Bürgergutachtens“ dem Minister für Inneres und Kommunales des Freistaates Thüringen am 2. Februar 2017 als Empfehlung übergeben. Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform sollen bei der Weiterentwicklung der Strukturen Thüringens Berücksichtigung finden.
(LT-DRs. 6/4331)
Aufgabe der vom Landtag eingesetzten Kommission war es, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um die Qualität der Verwaltungsdienstleistungen zu optimieren und die Verwaltungsprozesse effizienter und effektiver zu gestalten und damit die Bürgernähe und Bürgerorientierung zu erhöhen. Die Ergebnisse der Kommission sind in dem Abschlussbericht zusammengefasst.
Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt in der 26. Sitzung zu Drucksache 7/1290;
Der Landtag von Sachsen-Anhalt will Transparenz und Informationsfreiheit
sowie die Beteiligung der in Sachsen-Anhalt lebenden Menschen weiter stärken. In dem Beschluss bittet der Landtag u.a. die Landesregierung noch möglichst im 2. Halbjahr 2017 einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (lZG LSA) zu einem Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen. Bis zum 31. Dezember 2018 soll im Landesportal ein Landesinformationsregister öffentlich gemacht werden. Des Weiteren ist vorgesehen, Angebote des Landes im Bereich E-Government und Open-Government barrierefrei zu gestalten.
Abschlussbericht - Kommission zur umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung
(2016)
Um den Öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen frühzeitig demografiefest zu machen,
hat das Sächsische Kabinett auf Grundlage des Koalitionsvertrages eine Kommission zur
umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung (Personalkommission) damit beauftragt, dem Kabinett Möglichkeiten einer zukünftigen Personalbedarfsplanung
aufzuzeigen, welche sich an einer bedarfsorientierten Aufgabenwahrnehmung
orientiert. Die konzeptionellen Überlegungen sollen Grundlage für Schlussfolgerungen
eines auch langfristig ressourcengerechten und leistungsstarken Behördenaufbaus
sein. Für die weitere Umsetzung der in dem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen ist in der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen eine Stabsstelle Organisation und Personal eingerichtet.