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Im Dezember 2014 beschloss der Landtag mit Blick auf aktuelle Herausforderungen eine umfangreiche Verwaltungsstrukturreform, die in ihrem Kern vor allem die künftige Struktur der Landkreise und kreisfreien Städte betrifft. Dadurch soll die Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltungen gesichert und die demokratische Beteiligung und kommunale Selbstverwaltung gestärkt werden.
Es wurde beschlossen, dass die Landesregierung hierzu ein
Leitbild zu erstellen hat. Der Entwurf des Leitbildes (LT-Beschluss DS 6/4528-B) wurde auf verschiedenen Veranstaltungen im ganzen Bundesland diskutiert. Der Landtag hat es am 13. Juli 2016 beschlossen.
Gutachten im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK), Prof. Dr. Jörg Bogumil;
In dem Gutachten werden mögliche Neugliederungsoptionen auf der Ebene der 17 Landkreise und sechs kreisfreien Städte untersucht und bewertet. Dies umfasst ebenfalls die Auswertung der bisherigen Studien zu den Effekten von Gebietsreformen sowie der Erfahrungen anderer Bundesländer.
Wie kann öffentliche Daseinsvorsorge zukünftig aussehen? Mit dieser Fragestellung haben sich im Jahr 2016 72 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus Thüringen in vier Planungszellen beschäftigt. Die Ergebnisse wurden in Form eines „Bürgergutachtens“ dem Minister für Inneres und Kommunales des Freistaates Thüringen am 2. Februar 2017 als Empfehlung übergeben. Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform sollen bei der Weiterentwicklung der Strukturen Thüringens Berücksichtigung finden.