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beschlossen vom Senat am 11.12.07; Mit Hilfe der IT-Sicherheitsgrundsätze soll ein Sicherheitsniveau angestrebt werden,
mit dem ein sicherer Einsatz der Informationstechnik in der Berliner
Verwaltung gewährleistet werden kann. Die Grundsätze umfassen Regelungen zu Verantwortlichkeiten, Vorgehensmethodik, Umsetzung und Qualitätskontrolle.
Eine Vielzahl von Informationen zur Informationssicherheit der Berliner Verwaltung inkl. Kontaktdaten sind auf folgenden Seiten zusammengestellt: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-sicherheit/
(LT-DRs. 6/4331)
Aufgabe der vom Landtag eingesetzten Kommission war es, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um die Qualität der Verwaltungsdienstleistungen zu optimieren und die Verwaltungsprozesse effizienter und effektiver zu gestalten und damit die Bürgernähe und Bürgerorientierung zu erhöhen. Die Ergebnisse der Kommission sind in dem Abschlussbericht zusammengefasst.
Abschlussbericht - Kommission zur umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung
(2016)
Um den Öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen frühzeitig demografiefest zu machen,
hat das Sächsische Kabinett auf Grundlage des Koalitionsvertrages eine Kommission zur
umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung (Personalkommission) damit beauftragt, dem Kabinett Möglichkeiten einer zukünftigen Personalbedarfsplanung
aufzuzeigen, welche sich an einer bedarfsorientierten Aufgabenwahrnehmung
orientiert. Die konzeptionellen Überlegungen sollen Grundlage für Schlussfolgerungen
eines auch langfristig ressourcengerechten und leistungsstarken Behördenaufbaus
sein. Für die weitere Umsetzung der in dem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen ist in der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen eine Stabsstelle Organisation und Personal eingerichtet.
Gutachten im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK), Prof. Dr. Jörg Bogumil;
In dem Gutachten werden mögliche Neugliederungsoptionen auf der Ebene der 17 Landkreise und sechs kreisfreien Städte untersucht und bewertet. Dies umfasst ebenfalls die Auswertung der bisherigen Studien zu den Effekten von Gebietsreformen sowie der Erfahrungen anderer Bundesländer.
Basierend auf der Strategie für E-Government und IT sollen Aktivitäten in den Bereichen E-Government und IT langfristig geplant und eine einheitliche Vorgehensweise innerhalb der Landesverwaltung sichergestellt werden. Zu den wichtigsten Handlungsfeldern gehören neben der zentralen Bereitstellung der Basisdienste für E-Government auch die Zentralisierung und Vereinheitlichung der IT-Landschaft und IT-Aufgaben unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen.
Verwaltung 4.0 - Eine E-Government- und Digitalisierungsstrategie für die Freie Hansestadt Bremen
(2016)
„Verwaltung 4.0“ bezeichnet die Verzahnung aller Vorgänge und Abläufe in der öffentlichen Verwaltung mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik. Als E-Government- und Digitalisierungsstrategie ist sie die Antwort der Verwaltung auf die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft. Verwaltung 4.0 fasst die strategischen, organisatorischen und technologischen Maßnahmen zusammen, mit denen die Verwaltung auf die Digitalisierung reagiert.
Von der Konsolidierung zur Gestaltung einer
vielfältigen und digitalen Arbeitswelt
Seit dem Jahr 2009 gilt in Deutschland die Schuldenbremse, die vorsieht, dass Bremen bis zum Jahr 2019 seine Nettoneuverschuldung abgebaut haben muss. Dieser Konsolidierungsrahmen hat in den letzten Jahren maßgeblich die Personalpolitik und das Personalmanagement der Bremer Verwaltung geprägt, denn der Bereich Personal musste durch jährliche Einsparvorgaben zur Erreichung des Konsolidierungsziels beitragen. Die in diesem Rahmen möglichen personalpolitischen Perspektiven wurden im Personalmanagementkonzept für den Konzern Freie Hansestadt Bremen (FHB)1 festgelegt. Die Schwerpunkte lagen damals neben der Konsolidierung auf der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit, dem Diversity Management, der Stärkung der Beteiligungsrechte sowie der Verwaltungsmodernisierung. Die meisten der im Konzept beschriebenen Maßnahmen sind inzwischen umgesetzt, im Anhang findet sich eine tabellarische Übersicht über den Umsetzungsstand (vgl. Kapitel 8). Auch wenn wir noch nicht im Jahr 2020 angekommen sind und auch wenn die damaligen Schwerpunkte noch weiter wichtig bleiben, hat sich doch – nicht zuletzt im Zusammenhang mit der hohen Zahl der Zugewanderten in den letzten Jahren – viel verändert, haben sich Schwerpunkte verschoben, sind neue hinzugekommen, dass es uns angezeigt scheint, bereits jetzt das Konzept aus dem Jahr 2010 zu überdenken und neu zu justieren.