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Der Bericht der Personalkommission II knüpft an die Arbeit der ersten Personalkommission an und führt diese umfassend fort. Er setzt sich dabei unter anderem damit auseinander, welche Entwicklungen den Personalbedarf aktuell und künftig prägen. Anhand dieser Analyse und unter Berücksichtigung der aktuellen Personalstruktur hat die Kommission eine Empfehlung zur Entwicklung des künftigen Personalbedarfs im Freistaat Sachsen gegeben.
Integrationsvereinbarung SH
(2019)
Die Attraktivität des Landes Bremen für die hier lebenden und arbeitenden Menschen und ansässigen Unternehmen hängt auch von einer leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung ab. Mit dem seit Anfang der 1990er Jahre anhaltenden Konsolidierungskurs stehen für die Bremer Verwaltung steigende Anforderungen an die Qualität von Gewährleistung und Dienstleistung einem erheblich eingeschränkten Ressourcenrahmen gegenüber. Die zunehmende Digitalisierung, der demographische Wandel, die Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit sowie die knappen Ressourcen halten den Veränderungsdruck auf den öffentlichen Dienst in Bremen hoch. Die intelligente Gestaltung und effektive Organisation von Verfahren und Abläufen der täglichen Arbeit gewinnt an Bedeutung. Diese Prozesse gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unter Wahrung guter Arbeitsbedingungen zu gestalten, ist eine große Aufgabe. Verwaltungsentwicklung wurde daher zur zentralen Aufgabe des Senats erklärt, unter gemeinsamer politischer Verantwortung des Präsidenten des Senats und der Finanzsenatorin. Mit dem Programm „Zukunftsorientierte Verwaltung“ (ZOV) setzen wir den begonnenen Weg zur Modernisierung der Verwaltung fort und entwickeln ihn weiter. Am 21.06.2016 hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen das Programm „Zukunftsorientierte Verwaltung“ mit einem Masterplan beschlossen. Nach einem Jahr sind wir stolz darauf, die erste Fortschreibung und Aktualisierung des Masterplans „Zukunftsorientierte Verwaltung“ in Bremen vorzulegen. Der Masterplan ist strategisch ausgerichtet, wird über das Dach des Gesamtprogramms ZOV gesteuert und integriert knapp 40 Einzelvorhaben in 7 Entwicklungsfeldern. Verwaltungsentwicklung lebt von den Ideen, dem Engagement und der Ausdauer der beteiligten Beschäftigten. Unser herzlicher Dank gilt daher all denjenigen, die an der Umsetzung, Steuerung und Verbesserung des Programms tagtäglich beteiligt sind! Der vorliegende Masterplan soll allen Beschäftigten und Interessierten in der (Fach-)Öffentlichkeit als Orientierung dienen und die Diskussion um Verwaltungsentwicklung in Bremen weiter voranbringen. In diesem Sinne wünschen wir eine informative Lektüre!
Von der Konsolidierung zur Gestaltung einer
vielfältigen und digitalen Arbeitswelt
Seit dem Jahr 2009 gilt in Deutschland die Schuldenbremse, die vorsieht, dass Bremen bis zum Jahr 2019 seine Nettoneuverschuldung abgebaut haben muss. Dieser Konsolidierungsrahmen hat in den letzten Jahren maßgeblich die Personalpolitik und das Personalmanagement der Bremer Verwaltung geprägt, denn der Bereich Personal musste durch jährliche Einsparvorgaben zur Erreichung des Konsolidierungsziels beitragen. Die in diesem Rahmen möglichen personalpolitischen Perspektiven wurden im Personalmanagementkonzept für den Konzern Freie Hansestadt Bremen (FHB)1 festgelegt. Die Schwerpunkte lagen damals neben der Konsolidierung auf der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit, dem Diversity Management, der Stärkung der Beteiligungsrechte sowie der Verwaltungsmodernisierung. Die meisten der im Konzept beschriebenen Maßnahmen sind inzwischen umgesetzt, im Anhang findet sich eine tabellarische Übersicht über den Umsetzungsstand (vgl. Kapitel 8). Auch wenn wir noch nicht im Jahr 2020 angekommen sind und auch wenn die damaligen Schwerpunkte noch weiter wichtig bleiben, hat sich doch – nicht zuletzt im Zusammenhang mit der hohen Zahl der Zugewanderten in den letzten Jahren – viel verändert, haben sich Schwerpunkte verschoben, sind neue hinzugekommen, dass es uns angezeigt scheint, bereits jetzt das Konzept aus dem Jahr 2010 zu überdenken und neu zu justieren.
Im Dezember 2014 beschloss der Landtag mit Blick auf aktuelle Herausforderungen eine umfangreiche Verwaltungsstrukturreform, die in ihrem Kern vor allem die künftige Struktur der Landkreise und kreisfreien Städte betrifft. Dadurch soll die Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltungen gesichert und die demokratische Beteiligung und kommunale Selbstverwaltung gestärkt werden.
Es wurde beschlossen, dass die Landesregierung hierzu ein
Leitbild zu erstellen hat. Der Entwurf des Leitbildes (LT-Beschluss DS 6/4528-B) wurde auf verschiedenen Veranstaltungen im ganzen Bundesland diskutiert. Der Landtag hat es am 13. Juli 2016 beschlossen.
Fortschreibung der Rahmenleitlinie PERMANENT aus dem Jahr 2003
Mit Blick auf die Verwaltungsreformen und das vom Kabinett verabschiedete Personalentwicklungskonzept PEK 2025 ist es wichtig, bestehende Strukturen zu optimieren und neue Rahmenbedingungen für eine moderne lebensphasen- und familienorientierte Personalpolitik in der Thüringer Landesverwaltung zu schaffen. PERMANENT ist neben einer Analyse der Personalsituation und den Methoden zur Erreichung der aufgezeigten Zielvorstellungen Teil des ganzheitlichen Personalentwicklungskonzepts PEK 2025.
Um mit den westdeutschen Bundesländern vergleichbare Personalausgaben vorweisen zu können, müssen bis zum Jahr 2025 im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts 5.377 Stellen abgebaut werden. Parallel dazu verpflichtet sich die Landesregierung zu Maßnahmen der Personalentwicklung und Personalgewinnung (u.a. familienfreundlicher und gesundheitsförderlicher Arbeitsorganisation). Im Unterschied zum Stellenabbaukonzept 2020 (SAK2020) der vormaligen Landesregierung legt das Personalentwicklungskonzept 2025 den Fokus auf die mit dem Generationenwechsel verbundenen Herausforderungen für einen attraktiven Arbeitgeber Freistaat Thüringen.