Festsetzung IKT-Architektur Version 1.1 vom 29.05.2017 mit Architekturliste und weiteren Anlagen
- Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 E-Government-Gesetz Berlin;
Berlin gibt hiermit einen verbindlichen Rahmen für verfahrensunabhängige IKT und einen Anforderungskatalog an die verfahrensabhängige IKT (Fachverfahren) vor. Die Standards gelten vordergründig für Neu- und Ersatzbeschaffungen sowie für umfangreiche Verfahrensmodernisierungen.
Eine Vielzahl von Informationen zur IKT-Infrastruktur Berlins inkl. Kontaktdaten sind auf folgenden Seiten zusammengestellt: http://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-infrastruktur/#architektur